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Stutt­gar­ter Bür­ger­haus­halt star­tet im Januar!

Von 10. Janu­ar bis 23. Janu­ar 2025 kön­nen über die Online-Plattform  www.buergerhaushalt‐stuttgart.de Anre­gun­gen zum Dop­pel­haus­halt 2026/2027 ein­ge­bracht wer­den. Mit­ma­chen kön­nen alle Stutt­gar­te­rin­nen und Stutt­gar­ter. Die Vor­schlä­ge müs­sen den städ­ti­schen Haus­halt betref­fen und zum Auf­ga­ben­be­reich der Stadt gehören.

Anschlie­ßend wer­den alle Ein­rei­chun­gen von der Stadt­ver­wal­tung sor­tiert. Ähn­li­che Vor­schlä­ge wer­den zusam­men­ge­fasst. Vom 6. Febru­ar bis 26. Febru­ar 2025 kön­nen die Einwohner:innen dann die ein­ge­reich­ten Vor­schlä­ge bewer­ten. Die Vor­schlä­ge mit der größ­ten Zustim­mung kom­men in die so genann­te Top-100-Lis­te. Die­se Ideen wer­den von der Ver­wal­tung fach­lich geprüft und anschlie­ßend dem Gemein­de­rat vor­ge­legt. Wel­che Vor­schlä­ge umge­setzt wer­den, ent­schei­den letzt­lich die Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te wäh­rend der Haus­halts­be­ra­tun­gen im Herbst 2025.

Was ist der Bürgerhaushalt?

Der Bür­ger­haus­halt ist seit 2011 ein Ver­fah­ren zur Betei­li­gung aller Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an der Auf­stel­lung des städ­ti­schen Dop­pel­haus­halts. Alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner Stutt­garts kön­nen sich aktiv an der Pla­nung der städ­ti­schen Finan­zen betei­li­gen und sich damit bei der Gestal­tung der Stadt bera­tend einbringen.

Der Ablauf ist wie folgt: