Am 7. Mai 2025 haben wir die folgende Kommentierung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2025 abgegeben:
Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2025
Wir begrüßen die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2025 ausdrücklich. Der Fasanenhof ist ein lebendiges und lebenswertes Wohngebiet mit zahlreichen Familien, Senior:innen, mobilitätseingeschränkten Personen und Kindern, die auf eine gesunde und ruhige Umgebung angewiesen sind.
Wir nehmen daher die Möglichkeit zur Stellungnahme sehr gerne wahr, um die Interessen der Fasanenhofer:innen zur Lärmminderung und ‑bekämpfung einzubringen und einen Beitrag zur Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität im Stadtteil Fasanenhof zu leisten.
Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2025 nehmen wir daher gerne wie folgt Stellung.
Stadtteil Fasanenhof
Der Fasanenhof ist ein reines Wohngebiet.
Er ist von den Lärmquellen A8, B27, Nord-Süd-Straße und Flughafen (Überflug) umgeben. Im Stadtteil gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h. Auf der B27 Süd besteht zwischen Degerloch und Echterdinger Ei eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw. Zur A8 besteht teilweise eine Lärmschutzwand. Zudem ist auf der A 8 seit Juli 2012 zwischen der Anschlussstelle Flughafen und dem Autobahndreieck Leonberg in beiden Richtungen eine dynamische Streckenbeeinflussungsanlage installiert. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt dort 120 km/h.
Wir begrüßen die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der B27, der A8 und im Stadtteil Fasanenhof.
Wir stellen aber zugleich fest, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ziele der Lärmminderung und der Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Auch die Bezuschussung von Lärmschutzfenster ist keine Maßnahme, die das Erreichen der Ziele des Lärmaktionsplans gewährleistet.
Lärmaktionsplan
Im Lärmaktionsplan ist festgehalten, dass
- zur B27 eine Lärmschutzwand auf dem bestehenden Wall Minderungen von ca. 6 dB(A) bringen kann.
- der geplante Ausbau der A8 eine wesentliche bauliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV darstellt und dazu führt, dass dann deren Grenzwerte (59 dB(A) tagsüber, 49 dB(A) nachts für Wohngebiete) eingehalten werden müssen.
- die notwendige Reduzierung des Lärms von Seiten der A8 nur durch eine Überdeckelung erzielt werden kann.
- Land bzw. der Autobahn GmbH auf der A8 bisher weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen wie z.B. auf 100 km/h trotz mehrerer Initiativen der Stadt und Nachbargemeinden stets abgelehnt haben.
Wir begrüßen ausdrücklich die Verweise auf die Erforderlichkeit einer Lärmschutzwand an der B27 und die unbedingte Notwendigkeit der Überdeckelung der A8.
Wir kritisieren, dass sich weder das Land Baden-Württemberg noch die Autobahn GmbH zielführend für eine Minderung des Lärms seitens der B27 und der A8 einsetzen.
Ruhige Gebiete
Der Fasanenhof ist ein Stadtteil, der im öffentlichen Raum durch Grünflächen geprägt ist, die zur Erholung genutzt werden.
Wir begrüßen die Ausweisung von ruhigen Gebieten als Maßnahme zur Lärmminderung und zur Steigerungen der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raum ausdrücklich.
Als ruhige Gebiete im und um den Fasanenhof sind explizit einzubeziehen und zu benennen, um sie vor einer Zunahme von Lärm zu schützen:
- Janusz-Korczak-Weg
- Bürgergarten Fasanenhof
- Zettachwald
- Körschtal
- Waldgebiet zwischen Dürrlewang/Rohr (Dürrlewangwald)
- Kleingartenanlage Fasanenhof
- Eichwiesen
- Flächen links und rechts der Nord-Süd-Straße.
Diese Gebiete werden von den Bewohner:innen zur Erholung wertgeschätzt und genutzt.
Erforderliche weitere Maßnahmen
Um die Ziele des Lärmaktionsplans für den Fasanenhof zu erreichen, sind zudem folgende Maßnahmen erforderlich:
- Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtteil und auf der B27 und wirksame Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere im Stadtteil sowohl tagsüber als auch nachts.
- Durchfahrtsverbot für LKW im Fasanenhof.
- Lärmschutzwand entlang der B27.
- Sollte die Nord-Süd-Straße ausgebaut werden, sind wirksame Maßnahmen zur Lärmminderung auszuführen.
- Bei der Einführung eines Parkraummanagements (PRM) eine Regelung mittels Parkscheibe: In Teilen stimmt dieses PRM-Konzept mit dem PRM der Stadt Stuttgart, das diese für Stadtteile außerhalb der Innenstadt vorsieht, überein. Die zentralen Unterschiede bestehen in folgenden Regeln:
- uneingeschränktes Parken für Bewohner:innen mit Bewohnerparkausweis im gesamten Parkraumzonenbereich (FH1 und FH2).
- In der Zeit von 00:00 bis 08:00 Uhr uneingeschränktes Parken für alle
- In der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr freies Parken für 4 Stunden mit Parkscheibe für alle
- Alle Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz in der Parkzone können für ihre Besucher:innen Besuchertageskarten erwerben (vgl. Heidelberg, Bremen)
- Beschäftigte in der Parkraumzone (Angestellte beim Arzt, Bäcker etc.) können einen Beschäftigtenparkausweis erwerben (vgl. Offenburg, Leinfelden-Echterdingen).
- Die Vergabe von Bewohnerparkausweisen, Sonderparkausweise und Ausnahmegenehmigungen erfolgt analog zu der Vorgehensweise der Stadt für die anderen Stadtteile. Hinzu kommt die Vergabe von Beschäftigtenparkausweisen und Besuchertageskarten.
Zudem ist bei Einführung eines Parkraummanagements ein abgestimmtes Verfahren mit Leinfelden-Echterdingen unbedingt erforderlich: Fasanenhof und Leinfelden-Echterdingen stehen vor den gleichen Herausforderungen (Nähe zur Messe und Flughafen mit unmittelbarer Anbindung durch den ÖPNV), die bei unabgestimmtem Vorgehen lediglich zur steigenden Belastung der jeweiligen Nachbargemeinde durch Parkausweichverkehr führen.
- Beim Neubau der Körschtalbrücke einen Rad- und Fußüberweg mit einem wirksamen Lärmschutz nach dem Vorbild der Brücke der Nord-Süd-Straße über die Kaltentaler Abfahrt (Österfeld) zu kombinieren, indem zwei der vier Fahrbahnen als Fuß- und Radweg überdeckelt werden.
- Überflugverbot für Hubschrauber (außer Rettungs- und Polizeihubschrauber) und Kleinflugzeuge.
- Im Falle, dass eine Überdeckelung der A8 im Zuge deren Ausbaus nicht möglich ist, die Errichtung von Lärmschutzwänden in unmittelbarer Nähe der Fahrbahnen.
- Reduzierung der maximal möglichen Geschwindigkeit auf der A8 auf 100 km/h tagsüber und 80 km/h nachts.
- Regelmäßige Überprüfung des lärmmindernden Asphaltbelags auf der A8 auf seine Wirksamkeit und bei Bedarf dessen Wartung und Erneuerung.
- Lärmminderungsmaßnahmen an der U6, insbesondere im Bereich der Kurve zwischen Weiche U5/U6 (Weibel) bis zur Haltestelle Bonhoefferkirche.
- Für die ruhigen Gebiete im und um den Fasanenhof sind geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei darf allerdings die bestehende Nutzung nicht beeinträchtigt werden: Bei den Eichwiesen ist dies etwa der Sportbetrieb. Bei der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen sind die Fasanenhofer:innen zu beteiligen.
Darüber hinaus sollte in den Lärmaktionsplan als eine eigenständige Maßnahmen 18 aufgenommen werden:
Maßnahme 18: |
Die Stadt Stuttgart setzt sich für wirksame Lärmminderungsmaßnahmen gegenüber dem Land und der Autobahn GmbH ein. Sie berichtet der Öffentlichkeit über den Erfolg ihres Einsatzes niederschwellig und regelmäßig. |
Schluss
Die Lärmbelastung im Fasanenhof ist ein zentrales Problem, das die Gesundheit und Lebensqualität der Fasanenhofer:innen beeinträchtigt. Die genannten Maßnahmen sind geeignet, den Lärm wirksam zu mindern und den Stadtteil lebenswerter zu gestalten. Wir appellieren daher an die Verantwortlichen, die Belange des Fasanenhofs bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2025 zu berücksichtigen und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zügig voranzutreiben.