Menü Schließen

Lärm­ak­ti­ons­plan 2025 — unse­re Kommentierung

Am 7. Mai 2025 haben wir die fol­gen­de Kom­men­tie­rung zur Fort­schrei­bung des Lärm­ak­ti­ons­plans 2025 abgegeben:

Fort­schrei­bung des Lärm­ak­ti­ons­plans 2025

Wir begrü­ßen die Fort­schrei­bung des Lärm­ak­ti­ons­plans 2025 aus­drück­lich. Der Fasa­nen­hof ist ein leben­di­ges und lebens­wer­tes Wohn­ge­biet mit zahl­rei­chen Fami­li­en, Senior:innen, mobi­li­täts­ein­ge­schränk­ten Per­so­nen und Kin­dern, die auf eine gesun­de und ruhi­ge Umge­bung ange­wie­sen sind.
Wir neh­men daher die Mög­lich­keit zur Stel­lung­nah­me sehr ger­ne wahr, um die Inter­es­sen der Fasanenhofer:innen zur Lärm­min­de­rung und ‑bekämp­fung ein­zu­brin­gen und einen Bei­trag zur Stei­ge­rung der Wohn- und Auf­ent­halts­qua­li­tät im Stadt­teil Fasa­nen­hof zu leis­ten.
Zur Fort­schrei­bung des Lärm­ak­ti­ons­plans 2025 neh­men wir daher ger­ne wie folgt Stellung.

Stadt­teil Fasanenhof

Der Fasa­nen­hof ist ein rei­nes Wohn­ge­biet.
Er ist von den Lärm­quel­len A8, B27, Nord-Süd-Stra­ße und Flug­ha­fen (Über­flug) umge­ben. Im Stadt­teil gilt eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 40 km/h. Auf der B27 Süd besteht zwi­schen Deger­loch und Ech­ter­din­ger Ei eine dau­er­haf­te Geschwin­dig­keits­be­gren­zung von 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw. Zur A8 besteht teil­wei­se eine Lärm­schutz­wand. Zudem ist auf der A 8 seit Juli 2012 zwi­schen der Anschluss­stel­le Flug­ha­fen und dem Auto­bahn­drei­eck Leon­berg in bei­den Rich­tun­gen eine dyna­mi­sche Stre­cken­be­ein­flus­sungs­an­la­ge instal­liert. Die maxi­mal zuläs­si­ge Geschwin­dig­keit beträgt dort 120 km/h.
Wir begrü­ßen die Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen auf der B27, der A8 und im Stadt­teil Fasa­nen­hof.
Wir stel­len aber zugleich fest, dass die­se Maß­nah­men nicht ausrei­chen, um die Zie­le der Lärm­min­de­rung und der Stei­ge­rung der Auf­ent­halts­qua­li­tät zu errei­chen. Auch die Bezu­schus­sung von Lärm­schutz­fens­ter ist kei­ne Maß­nah­me, die das Errei­chen der Zie­le des Lärm­ak­ti­ons­plans gewährleistet.

Lärm­ak­ti­ons­plan

Im Lärm­ak­ti­ons­plan ist fest­ge­hal­ten, dass

  • zur B27 eine Lärm­schutz­wand auf dem bestehen­den Wall Min­derungen von ca. 6 dB(A) brin­gen kann.
  • der geplan­te Aus­bau der A8 eine wesent­li­che bau­li­che Ände­rung im Sin­ne der 16. BImSchV dar­stellt und dazu führt, dass dann deren Grenz­wer­te (59 dB(A) tags­über, 49 dB(A) nachts für Wohn­ge­bie­te) ein­ge­hal­ten wer­den müssen.
  • die not­wen­di­ge Redu­zie­rung des Lärms von Sei­ten der A8 nur durch eine Über­de­cke­lung erzielt wer­den kann.
  • Land bzw. der Auto­bahn GmbH auf der A8 bis­her weitergehen­de Geschwin­dig­keits­be­schrän­kun­gen wie z.B. auf 100 km/h trotz meh­re­rer Initia­ti­ven der Stadt und Nach­bar­ge­mein­den stets abge­lehnt haben.

Wir begrü­ßen aus­drück­lich die Ver­wei­se auf die Erfor­der­lich­keit einer Lärm­schutz­wand an der B27 und die unbe­ding­te Not­wen­dig­keit der Über­de­cke­lung der A8.
Wir kri­ti­sie­ren, dass sich weder das Land Baden-Würt­tem­berg noch die Auto­bahn GmbH ziel­füh­rend für eine Min­de­rung des Lärms sei­tens der B27 und der A8 einsetzen.

Ruhi­ge Gebiete

Der Fasa­nen­hof ist ein Stadt­teil, der im öffent­li­chen Raum durch Grün­flä­chen geprägt ist, die zur Erho­lung genutzt wer­den.
Wir begrü­ßen die Aus­wei­sung von ruhi­gen Gebie­ten als Maß­nah­me zur Lärm­min­de­rung und zur Stei­ge­run­gen der Auf­ent­halts­qua­li­tät des öffent­li­chen Raum aus­drück­lich.
Als ruhi­ge Gebie­te im und um den Fasa­nen­hof sind expli­zit ein­zu­be­zie­hen und zu benen­nen, um sie vor einer Zunah­me von Lärm zu schützen:

  • Janusz-Kor­c­zak-Weg
  • Bür­ger­gar­ten Fasanenhof
  • Zet­tach­wald
  • Körsch­tal
  • Wald­ge­biet zwi­schen Dürrlewang/Rohr (Dürr­le­wang­wald)
  • Klein­gar­ten­an­la­ge Fasanenhof
  • Eich­wie­sen
  • Flä­chen links und rechts der Nord-Süd-Straße.

Die­se Gebie­te wer­den von den Bewohner:innen zur Erho­lung wert­ge­schätzt und genutzt.

Erfor­der­li­che wei­te­re Maßnahmen

Um die Zie­le des Lärm­ak­ti­ons­plans für den Fasa­nen­hof zu errei­chen, sind zudem fol­gen­de Maß­nah­men erforderlich:

  • Bei­be­hal­tung der Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen im Stadt­teil und auf der B27 und wirk­sa­me Über­wa­chung der Ein­hal­tung der Geschwin­dig­keits­be­gren­zung ins­be­son­de­re im Stadt­teil sowohl tags­über als auch nachts.
  • Durch­fahrts­ver­bot für LKW im Fasanenhof.
  • Lärm­schutz­wand ent­lang der B27.
  • Soll­te die Nord-Süd-Stra­ße aus­ge­baut wer­den, sind wirk­sa­me Maß­nah­men zur Lärm­min­de­rung auszuführen.
  • Bei der Ein­füh­rung eines Park­raum­ma­nage­ments (PRM) eine Rege­lung mit­tels Park­schei­be: In Tei­len stimmt die­ses PRM-Kon­zept mit dem PRM der Stadt Stutt­gart, das die­se für Stadt­tei­le außer­halb der Innen­stadt vor­sieht, über­ein. Die zen­tra­len Unter­schie­de bestehen in fol­gen­den Regeln: 
    • unein­ge­schränk­tes Par­ken für Bewohner:innen mit Be­wohnerparkausweis im gesam­ten Parkraumzonenbe­reich (FH1 und FH2).
    • In der Zeit von 00:00 bis 08:00 Uhr unein­ge­schränk­tes Par­ken für alle
    • In der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr frei­es Par­ken für 4 Stun­den mit Park­schei­be für alle
    • Alle Bewohner:innen mit Haupt­wohn­sitz in der Park­zo­ne kön­nen für ihre Besucher:innen Besu­cher­ta­ges­kar­ten erwer­ben (vgl. Hei­del­berg, Bremen)
    • Beschäf­tig­te in der Park­raum­zo­ne (Ange­stell­te beim Arzt, Bäcker etc.) kön­nen einen Beschäftigtenparkaus­weis erwer­ben (vgl. Offen­burg, Leinfelden-Echterdingen).
    • Die Ver­ga­be von Bewoh­ner­park­aus­wei­sen, Sonderparkauswei­se und Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen erfolgt ana­log zu der Vorge­hensweise der Stadt für die ande­ren Stadt­tei­le. Hin­zu kommt die Ver­ga­be von Beschäf­tig­ten­park­aus­wei­sen und Besucherta­geskarten.
      Zudem ist bei Ein­füh­rung eines Park­raum­ma­nage­ments ein abge­stimm­tes Ver­fah­ren mit Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen unbe­dingt erfor­der­lich: Fasa­nen­hof und Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen ste­hen vor den glei­chen Her­aus­for­de­run­gen (Nähe zur Mes­se und Flug­ha­fen mit unmit­tel­ba­rer Anbin­dung durch den ÖPNV), die bei unab­ge­stimm­tem Vor­ge­hen ledig­lich zur stei­gen­den Belas­tung der jewei­li­gen Nach­bar­ge­mein­de durch Park­aus­weich­ver­kehr führen.
  • Beim Neu­bau der Körsch­tal­brü­cke einen Rad- und Fuß­über­weg mit einem wirk­sa­men Lärm­schutz nach dem Vor­bild der Brü­cke der Nord-Süd-Stra­ße über die Kal­ten­ta­ler Abfahrt (Öster­feld) zu kom­bi­nie­ren, indem zwei der vier Fahr­bah­nen als Fuß- und Rad­weg über­de­ckelt werden.
  • Über­flug­ver­bot für Hub­schrau­ber (außer Ret­tungs- und Polizei­hubschrauber) und Kleinflugzeuge.
  • Im Fal­le, dass eine Über­de­cke­lung der A8 im Zuge deren Aus­baus nicht mög­lich ist, die Errich­tung von Lärm­schutz­wän­den in unmit­tel­ba­rer Nähe der Fahrbahnen.
  • Redu­zie­rung der maxi­mal mög­li­chen Geschwin­dig­keit auf der A8 auf 100 km/h tags­über und 80 km/h nachts.
  • Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung des lärm­min­dern­den Asphalt­be­lags auf der A8 auf sei­ne Wirk­sam­keit und bei Bedarf des­sen War­tung und Erneuerung.
  • Lärm­min­de­rungs­maß­nah­men an der U6, ins­be­son­de­re im Bereich der Kur­ve zwi­schen Wei­che U5/U6 (Wei­bel) bis zur Hal­te­stel­le Bonhoefferkirche.
  • Für die ruhi­gen Gebie­te im und um den Fasa­nen­hof sind geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men zu ent­wi­ckeln und umzu­set­zen. Dabei darf aller­dings die bestehen­de Nut­zung nicht beein­träch­tigt wer­den: Bei den Eich­wie­sen ist dies etwa der Sport­be­trieb. Bei der Ent­wick­lung geeig­ne­ter Schutz­maß­nah­men sind die Fasanenhofer:innen zu beteiligen.

Dar­über hin­aus soll­te in den Lärm­ak­ti­ons­plan als eine eigen­stän­di­ge Maß­nah­men 18 auf­ge­nom­men werden:

Maß­nah­me 18:
Die Stadt Stutt­gart setzt sich für wirk­sa­me Lärmminderungsmaßnah­men gegen­über dem Land und der Auto­bahn GmbH ein. Sie berich­tet der Öffent­lich­keit über den Erfolg ihres Ein­sat­zes nie­der­schwel­lig und regelmäßig.

Schluss

Die Lärm­be­las­tung im Fasa­nen­hof ist ein zen­tra­les Pro­blem, das die Gesund­heit und Lebens­qua­li­tät der Fasanenhofer:innen beein­träch­tigt. Die genann­ten Maß­nah­men sind geeig­net, den Lärm wirk­sam zu min­dern und den Stadt­teil lebens­wer­ter zu gestal­ten. Wir appel­lie­ren daher an die Ver­ant­wort­li­chen, die Belan­ge des Fasa­nen­hofs bei der Fort­schrei­bung des Lärm­ak­ti­ons­plans 2025 zu berück­sich­ti­gen und die Umset­zung der vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men zügig voranzutreiben.

Son­nen­schir­me auf dem Europaplatz

Seit Anfang Juli ste­hen vier gro­ße Son­nen­schir­me mit Sitz­mög­lich­kei­ten auf dem Euro­pa­platz. Damit steigt die Auf­ent­halts­qua­li­tät des Europaplatzes.

Der Euro­pa­platz ist einer von acht Stutt­gar­ter Plät­zen, auf denen die Stadt gro­ße Son­nen­schir­me auf­ge­stellt hat. 

Wir freu­en uns sehr, dass unse­re Mit­ar­beit im Gre­mi­um der ‘Gesamt­be­trach­tung Fasa­nen­hof’ auch die­ses Ergeb­nis gebracht hat. In das Gre­mi­um hat­ten wir die Not­wen­dig­keit der Beschat­tung des Euro­pa­plat­zes ein­ge­bracht. Auch der Bezirks­bei­rat hat­te dazu einen Antrag gestellt [Dan­ke!]. Nun wur­de unser Vor­schlag nach einem Beschluss des zustän­di­gen Gemein­de­rats­aus­schuss vom Tief­bau­amt Anfang Juli umgesetzt.

“Ruhi­ge Gebie­te” Stutt­garts erhal­ten — Mitmachen!

Gemein­sam mit den Einwohner:innen will die Stadt Stutt­gart her­aus­fin­den, wel­che Gebie­te sich als poten­ti­el­le „ruhi­ge Gebie­te“ zur Ruhe und Erho­lung eig­nen. Dazu befragt sie uns — die Einwohner:innen. Als “ruhi­ge Gebie­te” wer­den die Orte gesucht, die zwar kei­nen flä­chen­de­ckend gerin­gen Lärm­pe­gel auf­wei­sen, aber eine hohe Nah­erho­lungs­funk­ti­on haben und unbe­dingt erhal­tens­wert sind.

Wir mei­nen, über dem Fasa­nen­hof liegt zwar ein Lärm­tep­pich, den­noch weist er Orte auf, die inten­siv zur Nah­erho­lung genutzt wer­den, bei­spiels­wei­se der Janusz-Kor­c­zak-Weg, der Bür­ger­gar­ten am Kin­der- und Jugend­haus und das Gebiet “In der Körsch” am obe­ren Körsch­weg. Die­se gilt es min­des­tens zu erhalten. 

Machen Sie den Fasa­nen­hof und sei­ne schöns­ten Orte zu “ruhi­gen Gebie­ten”! Jeder kann bis zu fünf Orte nen­nen. Der Betei­ligungs­pro­zess läuft noch bis 31.07.2024.

Hier geht es zur Betei­li­gung.