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Ergeb­nis der Lärm­mes­sung 2019/2020

2019 hat­te der Bür­ger­ver­ein inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Stadt­teils dazu ein­ge­la­den, an einer Lang­zeit-Lärm­mes­sung teil­zu­neh­men. Mit die­ser Unter­su­chung woll­ten wir die aktu­ell vor­lie­gen­de Lärm­si­tua­ti­on im Stadt­teil doku­men­tie­ren. Jetzt lie­gen unse­re Ergeb­nis­se aus dem Unter­su­chungs­zeit­raum von Mai 2019 bis März 2020 vor. Coro­nabe­dingt ließ sich der vor­ge­se­he­ne Umfang der Lang­zeit­mes­sung nicht gänz­lich umset­zen. Die jetzt vor­lie­gen­den Ergeb­nis­se las­sen aber sehr wohl belast­ba­re Aus­sa­gen zur aktu­el­len Lärm­si­tua­ti­on im Fasa­nen­hof zu. Die Mes­sun­gen erfolg­ten nach dem Auf­brin­gen des neu­en Belags (lärm­ar­mer Splitt-Mastix-Asphalt) auf der A8 und dem Aus­tausch der mas­si­ven Lärm­schutz­wand aus Holz gegen eine Lärm­schutz­wand in Leichtbauweise.

Erhe­bung

Die Mes­sun­gen wur­den an ins­ge­samt sie­ben Stel­len durch­ge­führt. Die fol­gen­de Kar­te zeigt die Messpunkte.

Die Mes­sun­gen erfolg­ten jeweils außer­halb der Woh­nun­gen. Die Ergeb­nis­se der Mes­sun­gen wer­den im Fol­gen­den anhand der Ver­kehrs­lärm­schutz-Ver­ord­nung (16. BImSchV) zum Neu­bau von Stra­ßen, der Ori­en­tie­rungs­wer­ten der DIN 18005 für Wohn­ge­bie­te und der Ver­kehrs­lärm­schutz­richt­li­nie 1997 bewer­tet. Die ein­zel­nen Mess­ergeb­nis­se fin­den Sie im Anhang.

Ergeb­nis­se

Bei Mess­punkt 1 (im Dörf­le) kommt es ab ca. 4 Uhr mit begin­nen­dem Berufs­ver­kehr zu andau­ern­den Grenz­wert­über­schrei­tun­gen. Bei Mess­punkt 2 (Saut­ter­weg) kommt es durch die Stadt­bahn zu sich ste­tig wie­der­ho­len­den Grenz­wert­über­schrei­tun­gen. Bei den Mess­punk­ten 3, 4 (Salu­te) und 5 (Ehr­lich­weg [sic!]) kommt es eben­falls mit Beginn des Berufs­ver­kehrs zu anhal­ten­den Grenz­wert­über­schrei­tun­gen. Bei Mess­punkt 6 (Wohn­an­la­ge Euro­pa­platz) liegt der Lärm von der B 27 auf­grund der vor­ste­hen­den Wohn­ge­bäu­de unter­halb der Grenz­wer­te. Bei Mess­punkt 7 (Fasan 1) zeigt sich wie­der­um, dass mit begin­nen­dem Berufs­ver­kehr die Grenz­wer­te über­schrit­ten werden.

An den Mess­punk­ten wur­den die Grenz­wer­te nach DIN 18005–1 überschritten.

Ver­gleich zur ver­öf­fent­lich­ten Lärm­kar­tie­rung der Stadt Stutt­gart aus dem Jahr 2017 (Stra­ßen­ver­kehr)

Die Lärm­kar­tie­rung der Stadt Stutt­gart aus dem Jahr 2017 beruht auf einem Berech­nungs­ver­fah­ren, das mit Mit­te­lungs­pe­geln arbei­tet. Die Berech­nun­gen bezie­hen sich auf eine Höhe von 4m über dem Gelän­de.  Die Ergeb­nis­se unse­rer Unter­su­chung beru­hen auf tat­säch­li­chen Lärm­mes­sun­gen. Aus dem Ergeb­nis­be­richt der Lärm­kar­tie­rung geht die grund­sätz­li­che Ver­lärmung des Fasa­nen­hofs durch den Stra­ßen­ver­kehr her­vor. So zei­gen die Ergeb­nis­se der Lärm­kar­tie­rung, dass der Lärm­pe­gel im 24-Stun­den Inter­vall im Bereich von 55 – 60 dB(A) liegt. Das deckt sich im Wesent­li­chen mit den von uns ermit­tel­ten Mess­wer­ten. In der Nacht­be­trach­tung weist die Lärm­kar­tie­rung für den Bereich süd­lich der Fasa­nen­hof­stra­ße und west­lich davon süd­lich der Stadt­bahn U6 ein Lärm­pe­gel im Bereich von 50 – 55 dB(A) aus. Im rest­li­chen Gebiet wird ein Lärm­pe­gel im Bereich von 45 – 50 dB(A) ange­ge­ben. Die Ergeb­nis­se der Lärm­kar­tie­run­gen zei­gen, dass der Lärm die Grenz­wer­te nach der Ver­kehrs­lärm­schutz-Ver­ord­nung (16. BImSchV) und die Ori­en­tie­rungs­wer­te der DIN 18005 über­schrei­tet. Aus unse­ren Mes­sun­gen geht zudem auch her­vor, dass mit dem ein­set­zen­den Mor­gen­ver­kehr ab ca. 04:00 Uhr auch der gel­ten­de Grenz­wert nach der Ver­kehrs­lärm­schutz­richt­li­nie 1997 (Grenz­wert 57 dB(A)) über­schrit­ten wird.

Bewer­tung der Stu­die „Ermitt­lung und Beur­tei­lung der schall­tech­ni­schen Ein­wir­kun­gen durch Ver­kehrs­lärm auf Stutt­gart- Fasa­nen­hof“ (Kurz und Fischer GmbH, Bera­ten­de Inge­nieu­re, Win­nen­den, 01.06.2017)

Die Ergeb­nis­se der Stu­die von Kurz und Fischer GmbH decken sich mit der Lärm­kar­tie­rung des Stadt Stutt­gart und bestä­ti­gen die all­ge­mei­ne Ver­lärmung des gesam­ten Stadt­ge­bie­tes. Schwer­punkt der Stu­die ist die Unter­su­chung von Maß­nah­men zur Lärm­re­du­zie­rung. Eine Schluss­fol­ge­rung ist, dass durch bau­li­che Maß­nah­men im Fasa­nen­hof (z.B. Innen­hö­fe) kei­ne bzw. nur eine gerin­ge Lärm­min­de­rung für die­sen Bereich erreicht wird. Des­halb wer­den in der Stu­die Maß­nah­men zur Lärm­re­du­zie­rung an der Schallquelle(A8) und ihre Kos­ten untersucht.

Die Stu­die von Kurz und Fischer GmbH  beschränkt sich auf aus­ge­wähl­te Lärm­min­de­rungs­maß­nah­men. Nicht betrach­tet wer­den wirk­sa­me Maß­nah­men wie bei­spiels­wei­se gebo­ge­ne Schall­schutz­wän­de aus Holz­be­ton. Der Vor­teil der gebo­ge­nen Schall­schutz­wän­de ist, dass die Schall­re­duk­ti­on dop­pelt so hoch ist wie bei kon­ven­tio­nel­len Lärm­schutz­wän­den. Damit ist die­se Stu­die nur von begrenz­ter Aus­sa­ge­kraft für das Poten­ti­al an mög­li­cher Lärm­min­de­rung durch Maß­nah­men an der A8.

Unse­re Schlussfolgerungen

Die Ergeb­nis­se unse­rer Unter­su­chung bele­gen, dass es im Stadt­teil zu häu­fi­gen, regel­mä­ßi­gen und anhal­ten­den Grenz­wert­über­schrei­tun­gen durch Ver­kehr und Stadt­bahn kommt. Damit zei­gen sie fol­gen­den Hand­lungs­be­darf auf.

Auf Grund­la­ge der Ergeb­nis­se ist zu kon­sta­tie­ren, dass die Stadt im Inter­es­se der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner in der Pflicht ist,

  • beim geplan­ten wei­te­ren Aus­bau der A8 eine gra­vie­ren­de Ver­bes­se­rung des Lärm­schut­zes zu erwir­ken. Vie­le Bei­spie­le bele­gen, dass sowohl Lärm­schutz­maß­nah­men zwi­schen den Fahr­bah­nen als auch deut­lich wirk­sa­me­re Lärm­schutz­wän­de, wie etwa die in Öster­reich ver­wen­de­ten gebo­ge­nen Schall­schutz­wän­de aus Holz­be­ton, mög­lich sind.
  • einen bes­se­ren Lärm­schutz für Woh­nun­gen in der Nähe der Stadt­bahn zu erwirken.
  • Berück­sich­ti­gung der Lärm­si­tua­ti­on auf dem Fasa­nen­hof bei allen städ­te­bau­li­chen Pla­nun­gen und Vorhaben.

Die Ergeb­nis­se befrei­en die Stadt hin­ge­gen nicht davon, für einen wirk­sa­me­ren Schutz gegen den Lärm der B27 Sor­ge zu tragen.


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