2019 hatte der Bürgerverein interessierte Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils dazu eingeladen, an einer Langzeit-Lärmmessung teilzunehmen. Mit dieser Untersuchung wollten wir die aktuell vorliegende Lärmsituation im Stadtteil dokumentieren. Jetzt liegen unsere Ergebnisse aus dem Untersuchungszeitraum von Mai 2019 bis März 2020 vor. Coronabedingt ließ sich der vorgesehene Umfang der Langzeitmessung nicht gänzlich umsetzen. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse lassen aber sehr wohl belastbare Aussagen zur aktuellen Lärmsituation im Fasanenhof zu. Die Messungen erfolgten nach dem Aufbringen des neuen Belags (lärmarmer Splitt-Mastix-Asphalt) auf der A8 und dem Austausch der massiven Lärmschutzwand aus Holz gegen eine Lärmschutzwand in Leichtbauweise.
Erhebung
Die Messungen wurden an insgesamt sieben Stellen durchgeführt. Die folgende Karte zeigt die Messpunkte.
Die Messungen erfolgten jeweils außerhalb der Wohnungen. Die Ergebnisse der Messungen werden im Folgenden anhand der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) zum Neubau von Straßen, der Orientierungswerten der DIN 18005 für Wohngebiete und der Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997 bewertet. Die einzelnen Messergebnisse finden Sie im Anhang.
Ergebnisse
Bei Messpunkt 1 (im Dörfle) kommt es ab ca. 4 Uhr mit beginnendem Berufsverkehr zu andauernden Grenzwertüberschreitungen. Bei Messpunkt 2 (Sautterweg) kommt es durch die Stadtbahn zu sich stetig wiederholenden Grenzwertüberschreitungen. Bei den Messpunkten 3, 4 (Salute) und 5 (Ehrlichweg [sic!]) kommt es ebenfalls mit Beginn des Berufsverkehrs zu anhaltenden Grenzwertüberschreitungen. Bei Messpunkt 6 (Wohnanlage Europaplatz) liegt der Lärm von der B 27 aufgrund der vorstehenden Wohngebäude unterhalb der Grenzwerte. Bei Messpunkt 7 (Fasan 1) zeigt sich wiederum, dass mit beginnendem Berufsverkehr die Grenzwerte überschritten werden.
An den Messpunkten wurden die Grenzwerte nach DIN 18005–1 überschritten.
Vergleich zur veröffentlichten Lärmkartierung der Stadt Stuttgart aus dem Jahr 2017 (Straßenverkehr)
Die Lärmkartierung der Stadt Stuttgart aus dem Jahr 2017 beruht auf einem Berechnungsverfahren, das mit Mittelungspegeln arbeitet. Die Berechnungen beziehen sich auf eine Höhe von 4m über dem Gelände. Die Ergebnisse unserer Untersuchung beruhen auf tatsächlichen Lärmmessungen. Aus dem Ergebnisbericht der Lärmkartierung geht die grundsätzliche Verlärmung des Fasanenhofs durch den Straßenverkehr hervor. So zeigen die Ergebnisse der Lärmkartierung, dass der Lärmpegel im 24-Stunden Intervall im Bereich von 55 – 60 dB(A) liegt. Das deckt sich im Wesentlichen mit den von uns ermittelten Messwerten. In der Nachtbetrachtung weist die Lärmkartierung für den Bereich südlich der Fasanenhofstraße und westlich davon südlich der Stadtbahn U6 ein Lärmpegel im Bereich von 50 – 55 dB(A) aus. Im restlichen Gebiet wird ein Lärmpegel im Bereich von 45 – 50 dB(A) angegeben. Die Ergebnisse der Lärmkartierungen zeigen, dass der Lärm die Grenzwerte nach der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) und die Orientierungswerte der DIN 18005 überschreitet. Aus unseren Messungen geht zudem auch hervor, dass mit dem einsetzenden Morgenverkehr ab ca. 04:00 Uhr auch der geltende Grenzwert nach der Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997 (Grenzwert 57 dB(A)) überschritten wird.
Bewertung der Studie „Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Einwirkungen durch Verkehrslärm auf Stuttgart- Fasanenhof“ (Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Winnenden, 01.06.2017)
Die Ergebnisse der Studie von Kurz und Fischer GmbH decken sich mit der Lärmkartierung des Stadt Stuttgart und bestätigen die allgemeine Verlärmung des gesamten Stadtgebietes. Schwerpunkt der Studie ist die Untersuchung von Maßnahmen zur Lärmreduzierung. Eine Schlussfolgerung ist, dass durch bauliche Maßnahmen im Fasanenhof (z.B. Innenhöfe) keine bzw. nur eine geringe Lärmminderung für diesen Bereich erreicht wird. Deshalb werden in der Studie Maßnahmen zur Lärmreduzierung an der Schallquelle(A8) und ihre Kosten untersucht.
Die Studie von Kurz und Fischer GmbH beschränkt sich auf ausgewählte Lärmminderungsmaßnahmen. Nicht betrachtet werden wirksame Maßnahmen wie beispielsweise gebogene Schallschutzwände aus Holzbeton. Der Vorteil der gebogenen Schallschutzwände ist, dass die Schallreduktion doppelt so hoch ist wie bei konventionellen Lärmschutzwänden. Damit ist diese Studie nur von begrenzter Aussagekraft für das Potential an möglicher Lärmminderung durch Maßnahmen an der A8.
Unsere Schlussfolgerungen
Die Ergebnisse unserer Untersuchung belegen, dass es im Stadtteil zu häufigen, regelmäßigen und anhaltenden Grenzwertüberschreitungen durch Verkehr und Stadtbahn kommt. Damit zeigen sie folgenden Handlungsbedarf auf.
Auf Grundlage der Ergebnisse ist zu konstatieren, dass die Stadt im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in der Pflicht ist,
- beim geplanten weiteren Ausbau der A8 eine gravierende Verbesserung des Lärmschutzes zu erwirken. Viele Beispiele belegen, dass sowohl Lärmschutzmaßnahmen zwischen den Fahrbahnen als auch deutlich wirksamere Lärmschutzwände, wie etwa die in Österreich verwendeten gebogenen Schallschutzwände aus Holzbeton, möglich sind.
- einen besseren Lärmschutz für Wohnungen in der Nähe der Stadtbahn zu erwirken.
- Berücksichtigung der Lärmsituation auf dem Fasanenhof bei allen städtebaulichen Planungen und Vorhaben.
Die Ergebnisse befreien die Stadt hingegen nicht davon, für einen wirksameren Schutz gegen den Lärm der B27 Sorge zu tragen.