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Park­raum­ma­nage­ment? Nach­er­he­bung zugestimmt.

Der Bezirks­bei­rat hat in sei­ner Sit­zung vom 17.11.2021 der Nach­er­he­bung der Park­si­tua­ti­on auf dem Fasa­nen­hof zuge­stimmt. Die­se Erhe­bung soll 2022 statt­fin­den und unter­su­chen, ob sich die Park­si­tua­ti­on auf­grund der Ver­län­ge­rung der U6 ver­schlech­tert hat. Die Nach­er­he­bung ist not­wen­dig, um ein fak­ten­ba­sier­tes Bild von der tat­säch­li­chen Situa­ti­on zu erhalten.

Die jetzt erfolg­te Zustim­mung des Bezirks­bei­rats ist aller­dings kei­ne vor­we­ge­nom­me­ne Ent­schei­dung über die Ein­füh­rung eines Park­raum­ma­nage­ments und darf auch nicht als sol­che gewer­tet wer­den. Nach Aus­kunft der Stadt­ver­wal­tung kommt ein Park­raum­ma­nage­ment auch nur dann, wenn die Nach­er­he­bung ergibt, dass sich der Park­druck erhöht hat. Die aktu­el­le Situa­ti­on recht­fer­ti­ge hin­ge­gen kein Parkraummanagement.

Falls die Erhe­bung ein Park­raum­ma­nage­ment recht­fer­tigt, soll­ten an des­sen Aus­ge­stal­tung die Fasa­nen­ho­fe­rin­nen und Fasa­nen­ho­fer betei­ligt wer­den, um die bes­te Lösung im Gesamt­kon­text einer posi­ti­ven Wei­ter­ent­wick­lung unse­res Stadt­teils zu erar­bei­ten. Die Betei­li­gung soll­te als ein Teil der Gesamt­be­trach­tung erfol­gen, die von der Stadt­ver­wal­tung vor­ge­schla­gen wur­de, und durch­ge­führt wird, sofern der Gemein­de­rat die dafür not­wen­di­gen finan­zi­el­len Mit­tel bereit­stellt (GRDrs 547/2021, Anhang 17).

Wir berich­ten an die­ser Stel­le weiter.

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